Eltern und LehrerInnen nehmen eine besondere Vorbildstellung in der Kindererziehung und bei der Vermittlung von christlichen Wertmaßstäben ein. Um die gemeinsamen Ziele auch erreichen zu können, ist harmonische Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule unbedingt erforderlich. Dies bedeutet, dass sich die Eltern in der Erziehung zu Hause – sowie die unterrichtenden LehrerInnen in der Schule – zu gemeinsamen Grundsätzen und Zielen bekennen.
- Basis unserer pädagogischen Grundsätze ist die Bibel (das Wort Gottes), ergänzt durch diverse christliche Fachliteratur.
- Die Eltern der SchülerInnen erklären sich bereit, die Wertmaßstäbe der Schule zu respektieren und aktiv zu fördern, indem sie die Anordnungen und Bemühungen der LehrerInnen unterstützen und den Kindern gegenüber in kooperativer Weise vertreten. Es gibt weder einen Freibrief für Härte und Zwang noch für kindlichen Ungehorsam. Weder Eltern noch LehrerInnen können darüber hinwegsehen, wenn ihr Wort nicht beachtet wird.
- Die Eltern setzen sich in ihrer Erziehung nachdrücklich dafür ein, dass die Kinder grundsätzlich von charakterschwächenden Vergnügungen ferngehalten werden, die ihre seelische Ausgeglichenheit und damit auch den Schulerfolg gefährden. Die geistig-intellektuelle Entwicklung mancher Kinder leidet heutzutage nachweislich unter der Reizüberflutung, die von den Massenmedien ausgeht. Aus diesem Grund wird ein kontrollierter Fernsehkonsum (einschließlich Video, Computerspiele u. Ä.) vorausgesetzt und Spiele mit okkultem, unmoralischem und gewalttätigem Inhalt – im Interesse einer gesunden Entwicklung der Kinder – abgelehnt. Da Musik die Fähigkeit besitzt, das kritische Denkvermögen massiv zu beeinträchtigen und das menschliche Unterbewusstsein ganz unmittelbar zu beeinflussen, kommt der richtigen Auswahl von Musik höchste Bedeutung zu. Dies wird vor allem von christlich orientierten Erziehern und Erzieherinnen ernst genommen, denen die Förderung des christlichen Charakters ein besonderes Anliegen ist. Daher sind MP3-Geräte, Handyspiele u. Ä. während der Unterrichtszeit (einschließlich aller Pausen) nicht erlaubt. Mobiltelefone müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein.
- Die Eltern unterstützen die Bemühungen der LehrerInnen, die Kinder in einer ablehnenden Haltung gegenüber Alkohol, Tabak, Drogen und jedweder Art von Narkotika zu bestärken.
- Zur christlichen Erziehung gehört ein starkes Familienbewusstsein. Die Familie und die Sexualität sind Geschenke Gottes. Gemeinsam mit den Eltern ist es auch das Anliegen der Schule, den Kindern durch eine ethisch hoch stehende Sexualerziehung einen gesunden Zugang zu diesen Lebensbereichen zu verschaffen. Unter Sexualerziehung wird an der „Adventistischen Volksschule Bogenhofen“ nicht nur „Aufklärungsunterricht“ verstanden, sondern vielmehr Stärkung des Selbstwerts, Identitätsfindung, Einordnung in ein soziales Gruppengefüge, Sensibelwerden für eigene Gefühle bzw. Gefühle von anderen usw.
- Die Arbeitstugenden (wie Fleiß, Zuverlässigkeit, Ordnung, Ehrlichkeit, Pünktlichkeit, Einsatzfreude etc.) sind christliche Prinzipien. Im Lichte dieser Grundsätze werden auch Hausübungen und sonstige Schulveranstaltungen gesehen. Es ist der Beitrag der Eltern, die Kinder bei ihren häuslichen Übungen zu unterstützen und so den schulischen Erfolg mit zu gewährleisten.
- In der Vermittlung christlicher Wertmaßstäbe spielt auch das Äußere eine entsprechende Rolle. In unserem Erscheinungsbild setzen wir auf Aufrichtigkeit, Schlichtheit und Bescheidenheit. Der kindliche Charakter soll in einfachem, sauberem und sittlichem Auftreten gefördert werden und vor eitler Selbstdarstellung bewahrt bleiben. Schmuck einschließlich Ohrringe, Hals- und Armbänder, eng anliegende Kleidung, die sexuelle Merkmale betont, sichtbares Make-up sowie lackierte Finger- bzw. Fußnägel etc., sind nicht erwünscht.
- Störende und gefährliche Gegenstände dürfen weder zum Unterricht noch zu anderen schulischen Veranstaltungen (z.B. bei Ausflügen) mitgebracht werden.
- Die SchülerInnen besuchen den Unterricht und die Veranstaltungen der Schule regelmäßig und pünktlich.
- Bei Unterrichtsversäumnis (z.B. im Krankheitsfalle) ist der Grund der Verhinderung dem Klassenvorstand/Schulleiter bzw. der Schulleiterin sofort mitzuteilen. Der Arzt soll nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit aufgesucht werden.
- Wenn der Lehrer/die Lehrerin 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht im Klassenraum eingetroffen ist, hat dies der Klassensprecher/die Klassensprecherin bzw. dessen/deren Vertreter/in in der Schulleitung zu melden.
- SchülerInnen ist es nicht gestattet, während der Unterrichtszeiten und Pausen das Schulgrundstück zu verlassen. Falls das Schulgrundstück eigenmächtig verlassen wird, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule.
- Das Essen und Trinken während des Unterrichts bzw. der Andacht sowie bei besonderen Schulveranstaltungen ist nicht gestattet.