Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Schule. Die Volks- und Mittelschule ist auf der einen Seite eine Gemeindeschule der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, steht aber natürlich jedem offen, der sich mit unserem Schulkonzept einverstanden erklärt. Wir würden uns sehr freuen, Sie und Ihr Kind hier begrüßen zu dürfen. Es ist auch jederzeit möglich, Schnuppertage nach Absprache in unserer Schule zu absolvieren.
Aufnahme: Ein/e Schüler/in wird aufgenommen wenn:
Bei Kindern, die aus anderen in- und ausländischen Schulen kommen und in unsere Schule aufgenommen werden möchten, muss eine Einstufungsprüfung abgelegt werden.
Wurde ein/e Schüler/in nicht regulär zu Schulbeginn eingeschult (z.B. Umzug in das Einzugsgebiet), so kann dies unter Beachtung der oben aufgeführten Punkte auch während des Jahres erfolgen, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen. Die Jahresschulgebühr wird ab dem Kalendermonat anteilsmäßig berechnet, in dem der Eintritt erfolgt.
Als vorzeitiger Austritt gilt nur die schon bei Schulbeginn schriftliche Bekanntgabe, dass der Schüler/die Schülerin nicht das ganze Schuljahr unsere Schule besuchen wird (z.B. wegen bevorstehendem Umzug). In diesem Fall fallen die monatlichen Schulgeldraten ab dem Monat nach dem vorzeitigen Austritt weg.
Die Kündigung des Schulvertrages bedarf der Schriftform mit Begründung, unabhängig davon, ob die Kündigung seitens der „Adventistischen Privatschule Bogenhofen“ oder seitens des/der Erziehungsberechtigten erfolgt. Bei Nichteinhalten der Grundsätze und Prinzipien der Schule und bei groben Verstößen gegen die Richtlinien der Privatschule Bogenhofen kann ein Ausschluss während des Schuljahres erfolgen. Bei Kündigung durch den Erziehungsberechtigten während des Schuljahres werden 25 % der restlichen Jahresschulgebühren fällig.