Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Schule. Die Volks- und Mittelschule ist auf der einen Seite eine Gemeindeschule der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten, steht aber natürlich jedem offen, der sich mit unserem Schulkonzept einverstanden erklärt. Wir würden uns sehr freuen, Sie und Ihr Kind hier begrüßen zu dürfen. Es ist auch jederzeit möglich,  Schnuppertage nach Absprache in unserer Schule zu absolvieren.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausweis (Reisepass, Personalausweis) eines Elternteils und des Kindes
  • letztes Schulzeugnis
  • unterschriebener Schulvertrag der Schule (Dokumente hierzu erhalten Sie direkt von der Schulleitung)
  • Meldezettel
  • eventl.  vorhandene Atteste
  • Sozialversicherungskarte des Kinder
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Einverständniserklärung DSGVO
  • Übertragung von Aufzeichnungs- und Senderechten
  • SEPA Lastschriftmandat
  • Nachweis zur Bezahlung der Einschreibegebühr von 150 Euro (Sollte die Anmeldung nicht VOR Semesterschluss für das kommende Jahr erfolgen)
  • Schulpartnerschaftliche Vereinbarung
  • Information zu den Kopfläusen

Anmeldung

Aufnahme: Ein/e Schüler/in wird aufgenommen wenn:

  • er/sie die gesundheitliche, körperliche (physisch, psychisch, motorisch) Eignung für die entsprechende Schulstufe besitzt,
  • ein entsprechendes Aufnahmegespräch mit dem Schulleiter/der Schulleiterin erfolgt ist,
  • die Eltern durch den ausgefüllten und unterzeichneten Schulvertrag das schriftliche Einverständnis zu den VS-Richtlinien (Erziehungs-, Organisationskonzept und Gebührenordnung) geben.

Bei Kindern, die aus anderen in- und ausländischen Schulen kommen und in unsere Schule aufgenommen werden möchten, muss eine Einstufungsprüfung abgelegt werden.

Verspäteter Eintritt

Wurde ein/e Schüler/in nicht regulär zu Schulbeginn eingeschult (z.B. Umzug in das Einzugsgebiet), so kann dies unter Beachtung der oben aufgeführten Punkte auch während des Jahres erfolgen, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen. Die Jahresschulgebühr wird ab dem Kalendermonat anteilsmäßig berechnet, in dem der Eintritt erfolgt.

Vorzeitiger Austritt

Als vorzeitiger Austritt gilt nur die schon bei Schulbeginn schriftliche Bekanntgabe, dass der Schüler/die Schülerin nicht das ganze Schuljahr unsere Schule besuchen wird (z.B. wegen bevorstehendem Umzug). In diesem Fall fallen die monatlichen Schulgeldraten ab dem Monat nach dem vorzeitigen Austritt weg.

Kündigung des Schulvertrages

Die Kündigung des Schulvertrages bedarf der Schriftform mit Begründung, unabhängig davon, ob die Kündigung seitens der „Adventistischen Privatschule Bogenhofen“ oder seitens des/der Erziehungsberechtigten erfolgt. Bei Nichteinhalten der Grundsätze und Prinzipien der Schule und bei groben Verstößen gegen die Richtlinien der Privatschule Bogenhofen kann ein Ausschluss während des Schuljahres erfolgen. Bei Kündigung durch den Erziehungsberechtigten während des Schuljahres werden 25 % der restlichen Jahresschulgebühren fällig.

Hier gibt es kostenlose Unterlagen zum Downloaden (Musiknoten, Programmabläufe, usw.)